boogadoo
Verband für Rhythmuspädagogik und Gruppenmusizieren
Satzung
Reglement (Grundsätze & Leitlinien, Satzung)
Gemeinsames Trommeln und Musizieren ist soziales Erleben.
Trommeln in Gruppen belebt und erfrischt, macht fröhlich und gesund.
Gemeinsames Musizieren unterstützt unsere soziale Entwicklung.
Gemeinsam zu Handeln tut allen gut.
Nichts eignet sich besser um soziale Zuordnung zu lernen als Rhythmusarbeit in Gruppen.
boogadoo setzt mit Rhythmus an den Wurzeln menschlicher Kommunikation an und bildet Gemeinschaft.
… just beat it! boogadoo!
boogadoo will als Verband von selbstständigen Trommellehrern in Zukunft pädagogische Lücken zwischen den Staatlichen Musikschulen und dem Musikunterricht in Schulen schließen.
Wir treten als Bildungspartner für alltägliche Musizierfreude auf. Dafür wollen wir mit dem boogadoo Verband nachhaltig eine gute Infrastruktur aufbauen.
Dabei kommt es uns primär auf Folgendes an:
- Als alltägliche Aktivität soll Musizieren unserer Gesellschaft einfach und möglichst allen zur Förderung toleranter sozialer Begegnung und Bindung im Kiez wieder zur Verfügung stehen.
- Als Erweiterung der öffentlichen Bildungsangebote wollen wir mit privaten Angeboten Lücken schließen.
- In alldem ist das erste Ziel, außerhalb von Sport und Schule weitere Räume sozialer Entwicklung für Kinder und Erwachsene zu bieten.
- Mit kreativem Zusammenwirken ohne Sieg und Niederlage, wie im musikalischen Zusammenspiel, wollen wir kooperativ die individuelle Entfaltung für unsere Kinder fördern.
- Mit Einladungen zur Selbstverantwortlichkeit, möchten wir die Entfaltung der Potentiale unserer Schüler, hervorbringen. Indem wir sie befähigen, Gruppen selbstständig zu leiten und Unerfahrenere zu unterrichten, setzen wir dies um.
Durch unsere eigenständige Ausbildung von Trainern und Lehrern zeigen wir unseren Schülern am lebendigen Beispiel, dass Musizieren kein Hexenwerk sein muss. Dabei ist das Lernen mit erreichbaren Vorbildern unser pädagogische Schlüssel, um in Schülern ein Streben zu Höherem zu katalysieren.
Unsere gemeinsame Arbeit, unsere Pädagogik und all unser damit verbundenes Handeln soll folgenden Werten folgen:
- Gemeinschaft schaffen!
- Die Grenzen anderer erkennen und achten!
- Die Schwachen fördern und die Starken fordern!
- Toleranz und Neugier für das Unbekannte.
- Nachhaltig mit unserer natürlichen und sozialen Umwelt interagieren.
- Soziale Bildung ohne Wertung!
- Selbstbestimmte Entwicklung mit sozialer Orientierung fördern.
- Mit Ruhe wirken und agil reagieren. Flexibel handeln und entschlossen gehen.
- Die Freude am vitalen Feuer des Trommelns entfachen und dabei in gesundem Maß voranschreiten.
- Entschlossenheit mit Rücksicht!
boogadoo will eine Breitenförderung.
boogadoo will alltagsnah die Lust am Musizieren spielerisch fördern.
boogadoo ist ein pädagogisch ausgerichteter Zusammenschluss von (Trommel-) Gruppenleitern, Musikpädagogen, Musikern, Schülern und Unterstützern.
boogadoo wendet sich zuerst an Laien und bietet Erfahrenen mit seiner Infrastruktur vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten.
boogadoo steht für Eventpädagogik. Dafür sind mind. zweimal im Jahr gemeinsame Veranstaltungen geplant. Bei diesen Veranstaltungen können Schüler aller Niveaus zusammenspielen oder sich gegenseitig zuhören.
boogadoo hat sich zum Ziel gesetzt als Partner aller Bildungsinstitutionen Musizieren als Alltäglichkeit in das Leben in Deutschland und dem Rest der Welt zurück zu bringen.
boogadoo ist sozial engagiert. Dazu gehört auch eine faire Balance aus bezahlbarem Unterricht und eine angemessene soziale Absicherung der boogadoo-Lehrer.
boogadoo Lehrkräfte fördern und fordern, führen und folgen. Dabei ist die geistige und körperliche Unversehrtheit der Schüler oberstes Gebot.
boogadoo Lehrkräfte sind zertifizierte und geprüfte Lehrkräfte und legen regelmäßig (alle zwei Jahre) Ihr Führungszeugnis vor.
In diesem Sinne gibt sich boogadoo folgendes Reglement (Satzung):
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1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Rechtsform
- Der Verband führt den Namen “boogadoo”.
- Er hat seinen Sitz in Berlin.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Verband ist nicht im Vereins- oder Verbandsregister eingetragen.
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2 Ziele und Aufgaben des Verbandes
- Ziel des Verbandes ist es, bezahlbaren Unterricht für alle zu ermöglichen.
Dabei soll ein inhaltlich höchstmögliches Niveau erreicht und gehalten werden. Gleichzeitig soll die Arbeit der Rhythmus-Pädagogen angemessen honoriert werden. Der Austausch und die Entwicklung von “best practices” in Bezug auf Unterrichtsorganisation und Selbstmanagement soll einen Mehrwert für die im boogadoo organisierten Rhythmus-Pädagogik gewährleisten. Gegenseitige Unterstützung bei der Unterrichtsgestaltung und -durchführung sind grundlegende Ziele des Verbandes. - Der Verband erreicht seine Ziele insbesondere durch
- eine vielseitige und gründliche Ausbildung der boogadoo-Rhythmus-Pädagogen in der b-academy.
- kontinuierliche Weiterbildung und regelmäßigen Austausch der boogadoo-Rhythmus-Pädagogen (z.B. in Workshops oder durch Newsletter/Blogs)
- die Anerkennung eines gemeinsamen Kodexes und Unterrichtsleitlinien.
- die Bereitstellung von Materialien für die Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung, zum Selbstmanagement und für die administrative Verwaltung (z.B. Angebots- und Abrechnungs-Muster).
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3 Mitgliedschaft
- Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die die Ziele des Verbands unterstützen und die Grundsätze und Leitlinien anerkennen.
- Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine Beitrittserklärung (formell durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars). Jugendliche Mitglieder benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
- Der Verband hat die folgenden Mitglieder:
- boogadoo zertifizierte Lehrkräfte.
- In Ausbildung befindliche Lehrkräfte.
- Fördernde passive Mitglieder (ohne Unterrichtsteilnahme).
- Aktive Teilnehmer/Schüler, die an einzelvertraglich geregelten, regelmäßigen Unterrichtsangeboten der boogadoo zertifizierte Lehrkräfte teilnehmen
- Die Kündigung der Mitgliedschaft ist bis zum 30.11. für das Folgejahr jederzeit formlos schriftlich möglich.
- Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Verbandszielen zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verband nicht nachkommt (z.B. mit mehr als zwei Mitgliedsbeiträgen in Verzug ist und trotz Mahnung nicht gezahlt hat).
- Objektiv feststellbare Inaktivität kann bei boogadoo zertifizierten Lehrkräften zur Streichung aus der Mitgliederliste führen. Das Mitglied wird vorab schriftlich auf die drohende Streichung hingewiesen.
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4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Verbandsleitung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt.
- Rechte & Pflichten
- a) boogadoo zertifizierte oder in Ausbildung befindliche Lehrkräfte nehmen regelmäßig mind. einmal im Jahr an der qualifizierten Aus- und Weiterbildung in der b‑academy teilund beteiligen sich aktiv an gemeinsam organisierten öffentlichen und gruppeninternen Veranstaltungen. Sie haben bei Mitgliederversammlungen ein einfaches Stimmrecht bei Abstimmungen.
- b) Fördernde Mitglieder: Fördernde Mitglieder unterstützen das boogadoo-Netzwerk sowie die Ideen und Ziele des Verbandes. Dafür erhalten sie Zugang zum Newsletter und Informationen über Veranstaltungen des boogadoo-Netzwerks sowie Rabatte auf ausgewählte von boogadoo organisierte Seminare und Workshops Sie sind berechtigt, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, haben jedoch kein Stimmrecht bei Abstimmungen.
- c) Aktive Mitglieder:
Diese Mitglieder unterstützen das boogadoo-Netzwerk sowie die Ideen und Ziele des Verbandes. Sie sind zugleich Teilnehmer/Schüler von boogadoo zertifizierten Lehrern und haben zu diesem Zweck mit letzteren einen eigenständigen Vertrag für Unterricht abgeschlossen. Dafür erhalten sie Zugang zum Newsletter und Informationen über Veranstaltungen des boogadoo-Netzwerks sowie Rabatte auf ausgewählte Unterrichte und von boogadoo organisierte Seminare und Workshops. Sie sind berechtigt, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, haben jedoch kein Stimmrecht bei Abstimmungen.
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5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr. Die Mitgliederversammlung wird von der Verbandsleitung geleitet.
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6 Verbandsleitung
- Die Verbandsleitung besteht aus dem Vorsitzenden (Bijan Boog) und dem stellvertretenden Vorsitzenden (Philipp Muche) .
- Die Verbandsleitung kann nicht von der Mitgliederversammlung abgewählt werden.
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7 Satzungsänderungen und Auflösung
Über Änderungen dieses Reglements, die Änderung des Verbandszwecks und die Auflösung entscheidet der Vorstand.