Allgemeine Geschäftbedingungen zum Datenschutz als Ergänzung zu unseren Schülerverträgen und zur Dokumentation von Veranstaltungen mit Beteiligung unserer Ensembles
Vertragsnehmer wird im folgenden der Schüler, die Schülerin oder deren Sorgeberechtigte, die mit uns einen Unterrichtsvertrag schließen genannt. Der Vertragsunterzeichner bestätigt mit Vertragsabschluss sowie mit diesem Formular, dass alle Sorgeberechtigten invormfiert und einverstanden sind.
Daten für die Vertragsverwaltung:
Mit der Unterschrift unter den b-school-Unterrichtsverträgen wird zwischen b-school und demn Vertragsnehmer bs zum schriftlichen Widerruf vereinbart, dass die im Vertrag angegebenen Daten zur Vertragsverwaltung wie folgt verwendet werden dürfen:
Einwilligungserklärung nach § 6 Berliner Datenschutzgesetz (Verwaltung)
Für die Vertragsabwicklung, die Überwachung des Zahlungseingangs, die Abrechnung (ggf. mit der Lehrkraft) und für statistische Zwecke ist eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die boogadoo-Musikschule erforderlich.
Für die Vertragsabwicklung und die Überwachung des Zahlungseingangs werden folgende Datengespeichert: Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail, Geburtsdatum, Geschlecht, je nach Zahlungsart die Bankverbindung und bei einem Ermäßigungsanspruch der Ermäßigungsgrund.
Im Falle einer weiteren Anmeldung an einer anderen Musikschule des boogadoo-Netzwerkes werden diese Daten an diese boogadoo-Musikschule übermittelt.
Im Falle einer weiteren Anmeldung für einen Workshop des boogadoo-Netzwerkes können diese Datenan die beteiligten Dozenten übermittelt werden.vDie Adressdaten der boogadoo-Musikschülerin/des Musikschülers werden der Fachlehrerin/dem Fachlehrer zur Unterrichtsorganisation und bei der Lehrer Ausbildung ggf. zur Führung der Musikschüler*in-Akte zur Verfügung gestellt.Für die Abrechnung mit der Lehrkraft und zur Prüfung eines möglichen. Entgelterstattungsanspruchs ist die Speicherung zusätzlicher Angaben zum Unterrichtsausfall und dessen Nachholung und zur rechtzeitigen Absage des Unterrichts vorübergehend erforderlich.Die gespeicherten Daten sind nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen und Informationen des Kassen- und Rechnungswesen der boogadoo-Musikschule 6 Jahre aufzubewahren. Sie werden spätestens 2 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Unterrichtsvertrag endet, archiviert und nach weiteren 4 Jahren gelöscht.Die Einwilligung zur Datenspeicherung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die bereits erhobenen Daten werden jedoch bis zu den in dieser Erklärung genannten Fristen verarbeitet.
Auskünfte über die gespeicherten Daten können Sie jederzeit bei der boogadoo-Musikschule einholen.
Einwilligungserklärung über die Verwendung von Software-Anwendungen (Apps) für digitale Kommunikation zum b-school-Unterricht und b-school-Veranstaltungen:
Mit der Unterschrift unter den b-school-Unterrichtsverträgen wird bs zum schriftlichen Widerruf vereinbart, dass folgende Apps für die Kommunikation verwendet werden und die dazu die Danteschutzbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten.
Die App Spond als Organisationshilfe und Kommunikationsmittel einzusetzen. Die Spond App erübrigt einen öffentlichen Emailverteiler oder Whatsapp-gruppen.Die App Spond hilft die Veröffentlichung von personenbezogene Daten der Schüler*in und der Vormunde untereinander zu minimieren. Gleichzeitig kann jeder innerhalb der App kommunizieren, ohne dass die Telefonnummer oder Email-Adresse sichtbar für andere sein müssen. Administratoren (Team boogadoo) können allerdings die Anmelde-Daten einsehen. Innerhalb der App Spond können Teilnahmen an Veranstaltungen und Unterrichten) eingetragen und abgesagt werden. Zu – und Absagen können jederzeit korrigiert werden. Die App Spond erstellt auch Teilnahmelisten.
Durchführung Online-Ersatz-Unterricht:
Pauschal können als Unterrichtsort für Ersatzunterricht verschiedene Anwendungsprogramm, wie: Zoom, Skype, Sirius, Jitsi, Webex, Facetime und weitere, für Video-Konferenzen zu verwenden. Dabei wird die Auswahl der Anwendung wird durch die jeweiligen technischen Gegebenheiten auf Schüler- und Lehrerseite bestimmt. Um der rasanten Entwicklung des Anbieter-Marktes gerecht zu werden, bedarf es einer pauschalen Zustimmung. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.Über die Geschäftsbedingungen der jeweiligen App-Betreiber muss sich die Schüler oder die Sorgeberechtigten selbstständig informieren und erklären sich mit der Teilnahme am Online-Unterrichtsangebot mit den Jeweiligen Bedingunen einverstan
Einwilligungserklärung über die Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial im Zusammenhang mit der Dokumentation von Veranstaltungen mit boogadoo und b-school Ensembles
Mit der Unterschrift unter den b-school-Unterrichtsverträgen wird bs zum schriftlichen Widerruf vereinbart, dass im Rahmen von b-school Veranstaltungen oder bei Veranstaltungen unserer Partner audio-visuelle Dokumentationen und Veröffentlichungen des Unterrichts und von Auftritten als Bestandteil unserers Unterrichts durch die Präsentation des eigenen Könnens gemacht werden..Mit der Unterschrift unter den b-school-Unterrichtsverträgen wird bs zum schriftlichen Widerruf vereinbart, dass Bild- und Tonaufnahmen ohne weitere personenbezogene Daten (keine Angaben von Name, Adresse, Alter oder ähnlichen Daten) in folgenden Kategorien veröffentlicht werden dürfen:
Boogadoo-Printmedien (Flyer, Unterrichtsliteratur, Verbands-Magazine, Broschüren von boogadoo und Veranstaltungspartnern)
Internet 1 (boogadoo-Homepage, Projektseiten von Kooperationspartnern).
Internet 2 (Soziale Netzwerke, Instagram, Facebook, u.ä.)
Presse (Zeitung, Fernsehen, Radio, entsprechende Internetauftritte)Eine Einräumung der Rechte an Fotos und Tonaufnahmen erfolgt an boogadoo ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung der Daten. Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich widerrufbar. Bei Printmedien und Tonträgern ist die Einwilligung ausschließlich vor der Veröffentlichung, bzw. vor der Produktion der genannten Medien widerrufbar. Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt die Zustimmung zeitlich unbeschränkt. Jede Einwilligung oder teilweise Einwilligung ist freiwillig und Bestandteil des Unterrichtsvertrages.Da eine Dokumentation und Veröffentlichung von Auftritten, Workshops und Unterricht grundsätzlich zu erwarten ist, tragen die Teilnehmer oder deren Erziehungsberechtigten die Verantwortung, boogadoo bei Veranstaltungen im Einzelnen auf einen Widerspruch aufmerksam zu machen und sich, bzw. die betroffenen Schüler so zu positionieren, dass eine Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung, ohne die Dokumentation zu gefährden, gewährleistet wird. Gegebenenfalls muss eine Teilnahme an Auftritten durch die Sorgeberechtigten ausgenommen werden. Wir bitten um Verständnis, da wir bei der Vielzahl an Schülern Einzelfälle nicht in der Veranstaltungsplanung berücksichtigen können.boogadoo muss nicht im Vorfeld auf die Dokumentation aufmerksam machen, denn die Dokumentation unserer Pädagogischen Erfolge ist Teil unseer zeitgemäßen pädagogischen Arbeit. Deshalb wird die Dokumentation mit Annahme des Vertrages durch den Vertragsnehmer angenommen.